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Sohlgeschwindigkeitsmessungen

In modernen Abwasserbehandlungsanlagen, insbesondere in Belebungsbecken mit flächendeckender Druckluftbelüftung (Mischbecken), kommt es immer wieder zu Ablagerungen von Belebtschlamm mit entsprechend negativen Auswirkungen. Aus diesem Grund sollten in diesen Anlagen Messungen der Sohlgeschwindigkeiten zum Nachweis des Absetzens bzw. des Nicht-Absetzens von Belebtschlamm durchgeführt werden. Da in diesen Becken die mittlere Sohlgeschwindigkeit aufgrund der allseits auftretenden Geschwindigkeitsvektoren Null m/s beträgt, muss anstelle der bisher üblicherweise geforderten Sohlgeschwindigkeit von 0,30 m/s ein anderes Beurteilungskriterium herangezogen werden. Als Kriterium sollte die Überschreitungshäufigkeit der Sohlgeschwindigkeit z.B. von 0,30 m/s bei schwerem Schlamm (ISV > 75 ml/g) und 0,15 m/s bei leichtem Schlamm (ISV > 150 ml/g) angegeben werden. Bei Überschreitungshäufigkeiten von 5 bis 10 % der Zeit kann davon ausgegangen werden, dass sich kein belebter Schlamm im Belebungsbecken absetzt. Anstelle des Messens der Sohlgeschwindigkeit kann auch der Trockensubstanzgehalt am Belebungsbeckenboden zur Feststellung von Ablagerungen bestimmt werden.

Literatur

Wagner, M. (2001):

Messung von Sohlgeschwindigkeiten Korrespondenz Abwasser (48), Nr. 6, S. 832